Informationen
Wenn Sie eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder gemeinnützige Kultureinrichtung sind und ein Projekt zur digitalen Transformation planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder gemeinnützige Kultureinrichtung bei der digitalen Transformation.
Sie erhalten die Förderung für folgende einzelne abgegrenzte digitale Vorhaben:
Entwicklung und Umsetzung digital-analoger Strategien, die sowohl externe Prozesse (zum Beispiel Marketing, Angebotsentwicklung und -vermittlung, Audience Development) als auch interne Prozesse (zum Beispiel Organisationsentwicklung, Kommunikation, agiles Management, Qualifizierung und Weiterbildung) umfassen,externe Prozessberatung/-moderation für die Entwicklung von digital-analogen Strategien,Hardware-, Software-Ausstattung oder Programmierung im Rahmen eines inhaltlich definierten digitalen Projekts, das Bestandteil einer nachzuweisenden eigenen digital-analogen Strategie ist, sofern diese nicht erst zusammen mit dem Projekt parallel entwickelt wird.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 65.000 je Projekt.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000 je Projekt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.1. des jeweiligen Jahres über das digitale Antragsportal an die Landesbibliothek Schleswig-Holstein.
Vor der Antragstellung müssen Sie sich durch Dataport auf Grundlage einer bei der Landesbibliothek per E-Mail (digital@shlb.landsh.de) eingereichten formlosen Projektskizze beraten lassen. Diese Projektskizze sollte eine kurze Beschreibung des Projekts sowie Informationen zum Zeit- und Maßnahmenplan und zur geplanten Finanzierung enthalten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder gemeinnützige Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur, die grundsätzlich aus dem Kulturhaushalt des Landes förderberechtigt sind und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Das sind zum Beispiel Museen, Theater, Archive, Bibliotheken, Kulturzentren, Kulturverbände, Volkshochschulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen mit der beantragten Maßnahme die Weiterentwicklung einer vorhandenen digital-analogen Strategie in den Bereichen Organisation, Vermittlung und Marketing sowie mindestens ein weiteres der folgenden Ziele verfolgen und im Antragsformular begründen: die Bereiche Organisation, Vermittlung und Marketing sind durch den Einsatz von Soft- oder Hardware effizienter geworden,die Gestaltung und Steuerung der internen und externen digitalen Transformation der eigenen Einrichtung ist zu einer dauerhaften Leitungsaufgabe geworden,die Zahl der Besucherinnen und Besucher hat sich durch den Einsatz digitaler Techniken signifikant erhöht,das qualitative Angebot hat sich durch den Einsatz digitaler Anwendungen verbessert,Arbeitsabläufe sind durch den Einsatz digitaler Technik effizienter und effektiver geworden.die Bereiche Organisation, Vermittlung und Marketing sind durch den Einsatz von Soft- oder Hardware effizienter geworden,die Gestaltung und Steuerung der internen und externen digitalen Transformation der eigenen Einrichtung ist zu einer dauerhaften Leitungsaufgabe geworden,die Zahl der Besucherinnen und Besucher hat sich durch den Einsatz digitaler Techniken signifikant erhöht,das qualitative Angebot hat sich durch den Einsatz digitaler Anwendungen verbessert,Arbeitsabläufe sind durch den Einsatz digitaler Technik effizienter und effektiver geworden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit ausschließlich kommerziellem beziehungsweise überwiegend kommerziellem Interesse.