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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Förderung erhalten Sie für
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta