Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER.
Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
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