Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)
18. Okt. 2022 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen des hessischen Ökoaktionsplans umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die Bestandteil des Ökoaktionsplans Hessen (ÖAP) sind oder der Weiterentwicklung und Verbreitung des ökologischen Landbaus, weiterer besonders nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Produkten in Hessen dienen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an anerkannten Qualitätsregelungen: Förderung der Umstellung auf Ökolandbau (Umstellungsprämie) sowieFörderung von Ausgaben für Marktforschungstätigkeiten, Produktentwürfe und Produktentwicklungen und für die Ausarbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Qualitätsregelungen,Förderung der Umstellung auf Ökolandbau (Umstellungsprämie) sowieFörderung von Ausgaben für Marktforschungstätigkeiten, Produktentwürfe und Produktentwicklungen und für die Ausarbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Qualitätsregelungen,Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Förderung von Vorhaben zum Erwerb von Qualifikationen (einschließlich Ausbildungskursen, Workshops und Coaching), zur Umsetzung von Demonstrationsvorhaben und zur Informationsvermittlung sowieFörderung von Maßnahmen der Informationsvermittlung und des Wissenstransfers, mit denen landwirtschaftliche Betriebe ihre Leistungen nach dem „Best-Practice“-Prinzip der eigenen Branche sowie der Öffentlichkeit vorstellen („Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe“),Förderung von Vorhaben zum Erwerb von Qualifikationen (einschließlich Ausbildungskursen, Workshops und Coaching), zur Umsetzung von Demonstrationsvorhaben und zur Informationsvermittlung sowieFörderung von Maßnahmen der Informationsvermittlung und des Wissenstransfers, mit denen landwirtschaftliche Betriebe ihre Leistungen nach dem „Best-Practice“-Prinzip der eigenen Branche sowie der Öffentlichkeit vorstellen („Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe“),Beratungsdienste,Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,Forschung und Entwicklung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
die Teilnahme an einem Biosiegel und dazugehörige Transaktionskosten (Umstellungsprämie) bis zu EUR 3.000 für bis zu 3 Jahre,Demonstrationsvorhaben im Programmbereich „Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen“ bis zu EUR 100.000 für bis zu 3 Jahre unddie Entwicklung von Ökomodellregionen 75 Prozent der tatsächlich anfallenden Personalausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000 pro teilnehmendem Landkreis je Jahr und ganzer Stelle. Zusätzlich erhält jede Ökomodellregion eine Zuwendung für Sachausgaben in Höhe von bis zu EUR 12.900.Für alle übrigen Maßnahmen ist die Höhe der Förderung abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Gießen. Beantragen Sie eine Förderung für den Programmteil „Umstellungsprämie“, müssen Sie Ihren Teilnahmeantrag vor Abschluss eines Vertrages mit einer Ökokontrollstelle, spätestens jedoch zusammen mit dem ersten Auszahlungsantrag, bis zum 1.10. des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Gießen einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
grundsätzlich natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz des Unternehmens in Hessen sowiefür die Umstellungsprämie im Rahmen des Programmbereichs „Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an anerkannten Qualitätsregelungen“ Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion,für den Programmteil „Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe“ im Programmbereich „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die hierfür vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ausgewählt wurden, sowiefür den Programmteil „Forschung und Entwicklung“ Forschungs- und Entwicklungsdienstleistende einschließlich Universitäten und Hochschulen sowie vom Land anerkannte „Ökomodellregionen“.Begünstigte der geförderten Maßnahmen sind KMU des Agrarsektors.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen zu den Zielsetzungen hessischer Agrarpolitik beitragen, das bedeutet, den Anteil regionaler Wertschöpfung durch marktorientierten Ökolandbau sowie weitere besonders nachhaltige Formen der Landwirtschaft zu erhöhen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 20 Jahren für geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und von 8 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte einhalten.Bitte beachten Sie darüber hinaus die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.