Wenn Sie neuartige technologische Verfahren einsetzen, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden, können Sie eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei der großtechnischen Erstanwendung neuer technologischer Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern.
Sie erhalten einen Zins- oder Investitionszuschuss für bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland. Dazu können auch die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle Ihres Verfahrens gehören.
Vorhaben in den folgenden Bereichen werden gefördert:
Abwasserbehandlung,Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,Circular Economy,Bodenschutz,Luftreinhaltung und Klimaschutz,Minderung von Lärm und Erschütterungen,Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowieRessourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz.Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits.
Normalerweise können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30 Prozent.
Für Messungen oder Untersuchungen zur Erfolgskontrolle Ihres geförderten Projektes erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen.
Ihr Zinssatz wird aus Bundesmitteln in der Regel um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit verbilligt.
Bevor Sie den Antrag stellen, reichen Sie eine Projektskizze bei der KfW ein. Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob Ihr Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW Sie dazu auf, Ihren Antrag zu stellen.
Eine Kombination des BMUV- Umweltinnovationsprogramms mit anderen Förderungen ist meistens möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
gewerbliche Unternehmen und sonstige juristische Personen des privaten Rechts,Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände,sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowieEigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaftenmit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die angewandte Technik muss Demonstrationscharakter besitzen.Die Verfahren und Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen.Die Technologie darf in der Branche der Antragstellerin oder des Antragstellers durch das eigene oder durch verbundene Unternehmen noch nicht angewendet werden.Die Anwendung muss innerhalb Ihrer eigenen Branche oder auf andere Branchen übertragbar sein.Das Vorhaben hat eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren.Mit dem Vorhaben dürfen Sie grundsätzlich nicht vor dem Zuwendungsbescheid der KfW beginnen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen,der Erwerb von Grundstücken,Gebäude, sofern deren Errichtung nicht das primäre Ziel des Demonstrationsvorhabens ist,Maßnahmen zum Brandschutz und andere Anlagenbestandteile oder Einrichtungen, die aufgrund behördlicher Auflagen errichtet werden müssen,Eigenleistungen,kommunikationspolitische Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben,Kredit- oder sonstige Finanzierungskosten,Umsatzsteuer, soweit sie nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer absetzbar ist,regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten, Gemeinkosten,Folgekosten, die sich aus der Umsetzung des Vorhabens ergeben,Vorhaben, die ausschließlich die Herstellung umweltfreundlicher Produkte zum Gegenstand haben, insofern nicht das Herstellungsverfahren an sich innovativ und umweltentlastend ist.