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Förderung

FM

Universalkredit

16. Mär. 2024

Existenzgründer +3

15.000.000€

Darlehen

Bayern

nicht angegeben

Informationen

  • Anschaffung von Warenlagern,
  • allgemeiner Bedarf an Betriebsmittel,
  • Umschuldung von kurzfristiger Verbindlichkeiten.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen investieren, Ihr Warenlager aufstocken, den allgemeinen Bedarf an Betriebsmitteln finanzieren oder Verbindlichkeiten umschulden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Universalkredit bekommen.

    Kontext

    Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen.

    Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Investitionen,
  • Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 15 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

    Sie können den Universalkredit bis zu einer Darlehenssumme von EUR 4 Millionen mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen. Das bedeutet, die LfA vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung in Höhe von 60 zu 40 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 60 Prozent die LfA. Die restlichen 40 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • freiberuflich Tätige
  • mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und mit Betriebsstätte in Bayern.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bekommen den Universalkredit für Ihr gewerbliches Vorhaben, das eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ beziehungsweise dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhält, nur zu beihilfefreien Konditionen.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Vorhaben, die Sie bereits weitgehend durchgeführt haben,
  • Teile des Vorhabens, die Sie durch Eigenmittel oder langfristige Fremdmittel bereits finanziert haben,
  • Unternehmen, wenn mehr als 50 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden,
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden,
  • politisch meinungsbildende Medienunternehmen (beispielsweise Zeitungsverlage, Rundfunk- und Internetanbieter mit politischen Inhalten),
  • Unternehmen des Profisports,
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, die dem KWG unterliegen,
  • Treuhandverhältnisse.
  • Chatte mit der Förderung

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