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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2022 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wenn Sie sich mit innovativen Projekten an der Ausgestaltung der Arbeitswelt von morgen beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben.
Gefördert werden partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Im Kontext der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ bearbeiten Sie Fragestellungen zu den 4 INQA-Themenfeldern „Führung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“. Die Richtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“ bildet einen allgemeinen Förderrahmen für 4 Jahre. Zudem werden regelmäßig einzelne Förderaufrufe zu den Themenfeldern und Zielen der INQA veröffentlicht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das BMAS benennt einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle in dem jeweiligen Förderaufruf.
In den Förderaufrufen werden zudem die Förderschwerpunkte, die maximale Höhe der Zuwendungen, die Fördertermine und das Antragsverfahren weiter konkretisiert. Die Förderaufrufe werden auf dem Webportal der Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
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