Matching-

Copilot für Förderungen
16. Dez. 2020 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die kommunale Verantwortung für Leistungen der Jugendhilfe gestärkt und die örtliche Jugendhilfeplanung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Stabilisierung und dem bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe.
Die Förderung erhalten Sie für Angebote und Leistungen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus einer Grundpauschale von mindestens EUR 10,40 multipliziert mit der Zahl der jungen Menschen, die am 31.12. des Vorjahres der Antragstellung in Ihrer Kommune wohnten.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.11. des Vorjahres an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
erbracht werden.
Beta