Informationen
Wenn Sie als finanzschwache Kommune die finanzielle Mehrbelastung nicht in voller Höhe tragen können, die Ihnen durch die Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als finanzschwache oder vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommune bei finanziellen Mehrbelastungen, die Ihnen aufgrund der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 5.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu folgenden Terminen ein:
für das Jahr 2023 bis spätestens 31.5.2023für das Jahr 2024 bis spätestens 31.12.2023für das Jahr 2025 bis spätestens 31.12.2024rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekommen für das von Ihnen kofinanzierte Mehrgenerationenhaus eine Bundesförderung nach dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“.Das Mehrgenerationenhaus muss sich entweder in einer finanzschwachen Kommune oder einer Kommune befinden, die vor besonderen demografischen Herausforderungen steht.Finanzschwach sind Sie als Kommune, wenn Ihre Finanzkraft im Jahr 2021 weniger als 85 Prozent des Gemeindegrößenklassendurchschnitts betrug.Vom demografischen Wandel besonders betroffen sind Sie als Kommune, wenn der Bevölkerungsanteil junger Menschen unter 18 Jahren bis 2033 um mehr als 15 Prozent sinkt oderder Anteil der über 65-Jährigen über 25 Prozent ansteigt oderder Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2023 über 33 Prozent beträgt.der Bevölkerungsanteil junger Menschen unter 18 Jahren bis 2033 um mehr als 15 Prozent sinkt oderder Anteil der über 65-Jährigen über 25 Prozent ansteigt oderder Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2023 über 33 Prozent beträgt.Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens EUR 5.000 pro Jahr.