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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband engagementfreundliche kommunale Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein entwickeln und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern.
Sie bekommen die Förderung vor allem für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Bewerbung bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Diese können die Fördermittel an einen Verein, Verband oder eine andere rechtsfähige Organisation ganz oder teilweise weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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