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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Integration ausländischer Fachkräfte beraten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs.
Wenn Sie eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Kammer der Freien Berufe oder eine andere gemeinnützig tätige Organisation der Wirtschaft sind und Ihre Tätigkeit unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, können Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen für KMU in den folgenden Modulen gefördert werden:
Sie können einen Zuschuss für bis zu 2 Haushaltsjahre erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module
Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.
Ihren Antrag richten Sie jährlich bis zum 30.9. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres an die Leitstelle beziehungsweise an die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anträge für den Förderzeitraum ab Januar 2024 können 4 Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (10.11.2023) eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen (insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der Freien Berufe) sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung beziehungsweise Unterstützung des dualen Ausbildungssystems ausgerichtet ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind, mit Ausnahme der Kammern,
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