Informationen
Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE).
Sie bekommen die Förderung
im Programm FLÜGGE: vor und zu Beginn der Existenzgründung, vor allem zur Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle bis zur Gründungsreife.im Validierungsprogramm: für die Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich besserer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, um sie anschließend in die industrielle Forschung zu überführen.Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Stipendium
im Programm FLÜGGE von pauschal EUR 2.500 pro Monat plus EUR 150,00 je unterhaltspflichtigem Kind,im Validierungsprogramm von maximal EUR 300.000 je Vorhaben für die Dauer von bis zu 18 Monaten.Ihren Antrag reichen Sie bitte im Rahmen besonderer Förderaufrufe beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen genküpft:
Ihr Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein,deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen undausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein,deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen undausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).FLÜGGE-Programm: Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt. Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt. Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.Validierungsprogramm: Ihr Vorhaben muss als nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sein.Sie müssen die schutzrechtliche Sicherung Ihrer Erfindung oder Forschungsergebnisse (zum Beispiel Patente) abgeklärt haben.Ihr Vorhaben muss als nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sein.Sie müssen die schutzrechtliche Sicherung Ihrer Erfindung oder Forschungsergebnisse (zum Beispiel Patente) abgeklärt haben.