Informationen
Wenn Sie als Schulträger die digitale Infrastruktur an Ihrer Schule verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Bundes (DigitalPakt Schule) den Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände,Einrichtung von schulischem Wireless Local Area Network (WLAN) mit definierten technischen Mindeststandards (Details sind der Anlage zu entnehmen),Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote),Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule,digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) inklusive Lade- und Aufbewahrungszubehör,unter bestimmten Umständen auch Leasing von Informationstechnologie-Infrastruktur sowieAusbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, wenn die Ausgaben direkt mit den beauftragten Investitionen zusammenhängen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag pro Schülerin und Schüler des jeweiligen Trägers.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online über das Antragsportal an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück.
Fristen
Antragsfrist war der 30.6.2023. Seit dem 1.7.2023 sind für alle Schulträger Anträge im „Windhundverfahren“ (Berücksichtigung von Anträgen nach Zeitpunkt des Eingangs, keine Begrenzung des Budgets für einzelne Schulträger) auf gegegebenfalls noch vorhandene Restmittel möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger von
kommunalen öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,finanzhilfeberechtigter allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen sowie der anerkannten Ergänzungsschulen,Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz (PflBG) in der ab dem 1.1.2020 geltenden Fassung,Schulen für andere als ärztliche Heilberufe nach § 1 Absatz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), bis zum 16.5.2023 für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, ab dem 17.5.2023 für alle Maßnahmen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Schulträger müssen Sie die erforderlichen räumlichen und sachlichen Kapazitäten bereitstellen und ein schuleigenes Medienbildungskonzept vorlegen.Digitale Infrastrukturen müssen grundsätzlich technologieoffen sowie erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme zu gestaltet werden.Als Schulträger müssen Sie sämtliche Folgekosten (Betriebskosten, Reparaturkosten und so weiter) übernehmen, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden.Grundsätzlich erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, mit denen nach dem 16.5.2019 begonnen wurde oder wird. Falls Maßnahmen vor dem 17.5.2019 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können sie gefördert werden, wenn es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist.Ihr Vorhaben zur Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren ist förderfähig, wenn es zwischen dem 30.6.2020 und dem Ende des Förderzeitraums des DigitalPakts Schule umgesetzt wird.