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Förderung

FM

Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

12. Dez. 2022 | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Forschungseinrichtung +2

Zuschuss

Mecklenburg-Vorpommern

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie investive Vorhaben zur Modernisierung der infrastrukturellen Ausstattung in staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in Ihre apparativ-technische Infrastrukturausstattung, vor allem in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente, sowie in zugehörige bauliche Anpassungsmaßnahmen und Gebäude- und Kommunikationstechnik.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur sowie
  • Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen sich thematisch in die Regionale Innovationsstrategie 2021–2027 für das Land Mecklenburg-Vorpommern (RIS) einordnen lassen, das bedeutet, den dort bezeichneten Aktionsfeldern oder Querschnittstechnologien zugeordnet werden können.
  • Bitte beachten Sie: Bei Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur muss die Forschungsinfrastruktur die Innovationsbedarfe der regionalen Wirtschaft berücksichtigen und die Nutzung im Rahmen konkret angestrebter Forschungskooperationen mit Unternehmen, vor allem KMU aus Mecklenburg-Vorpommern, vorsehen.Bei Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie muss die Infrastruktur der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Medizin-Technologien oder der Durchführung „Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs)“ im Bereich der universitätsmedizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern dienen.
  • Bei Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur muss die Forschungsinfrastruktur die Innovationsbedarfe der regionalen Wirtschaft berücksichtigen und die Nutzung im Rahmen konkret angestrebter Forschungskooperationen mit Unternehmen, vor allem KMU aus Mecklenburg-Vorpommern, vorsehen.
  • Bei Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie muss die Infrastruktur der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Medizin-Technologien oder der Durchführung „Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs)“ im Bereich der universitätsmedizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern dienen.
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