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Förderung

FM

Verbesserung der touristischen Schifffahrt (RL Schiff)

15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verband +4

Zuschuss

Sachsen

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie als Kommune, Verband oder Schifffahrtsunternehmen in die Verbesserung der touristischen Schifffahrt investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umrüstung sowie beim Ersatz- oder Neukauf von Fahrgastschiffen und Fähren auf sächsischen Gewässern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen,
  • Landkreise,
  • kommunale Zusammenschlüsse,
  • Vereine und
  • Unternehmen.
  • als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.

    Sie müssen das Wasserfahrzeug dauerhaft auf sächsischen Gewässern beziehungsweise dem sächsischen Abschnitt der Bundeswasserstraße Elbe einsetzen. Bei Fahrten über die Landesgrenze muss die Fahrstrecke zumindest hauptsächlich im Freistaat Sachsen liegen.

    Ihr Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.

    Das geförderte Fahrzeug muss gemäß den Bestimmungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung zugelassen werden. Für die Bundeswasserstraße Elbe gilt, dass die Vorschriften der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zu erfüllen sind.

    Die Belange behinderter Menschen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung müssen Sie in Ihrem Projekt berücksichtigen.

    Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

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