Informationen
Wenn Sie in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in den Gemeinden des Landes.
Sie erhalten die Förderung für
Mobilitätskonzepte: Erstellung von integrierten kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten, die sich mit Personen- oder Güterverkehren oder einer Kombination beider Verkehre befassen;Studien: wissenschaftliche Studien zu aktuellen und bisher nicht untersuchten Fragestellungen und Zukunftsfragen der Mobilität;Maßnahmen zur Digitalisierung;Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln: Mobilstationen und Quartiersgaragen;Mobilitätsmanagement: zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierenden, informatorischen, organisatorischen und beratenden Maßnahmen über die Verkehrsplanung hinaus;Einführung von Sharing-Diensten: Carsharing- und Zweirad-Sharing-Dienste;Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik: Machbarkeitsstudien, City-Hubs und Mikrodepots, anbieterübergreifende Paketstationen, anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen, Softwarelösungen;Evaluation: begleitende oder nachträgliche nutzenorientierte Evaluation zur Wirksamkeit Ihres Vorhabens.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Fall von Studien und Maßnahmen der Digitalisierung ist auch eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent möglich.
Für einzelne Förderbereiche gelten bestimmte Maximalbeträge.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. eines Jahres für das folgende Jahr bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern,private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowieim Fall von Studien auch Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie darlegen, dass Ihr Vorhaben allen oder einzelnen der folgenden Zielsetzungen dient: Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer,Erhöhung der Verkehrssicherheit undReduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer,Erhöhung der Verkehrssicherheit undReduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.Sie halten die anerkannten Regeln der Technik ein.Im Fall von baulichen Maßnahmen können Sie ein uneingeschränktes Baurecht vorlegen und der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein.Sie können nachweisen, Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Kompetenzcenter Digitalisierung und Vorhaben des Mobilitätsmanagements mit der zuständigen Koordinierungsstelle im Zukunftsnetz Mobilität NRW abgestimmt zu haben.Nicht gefördert werden Vorhaben, die nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen förderfähig sind.