Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Wenn Sie in elektrische Anschlüsse an Land investieren, die gewerbliche Binnenschiffe während des Güterumschlags oder der Wartezeit an den Liegestellen mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Investitionen in elektrische Landanschlüsse für gewerbliche Binnenschiffe, damit diese während des Güterumschlags oder der Wartezeit an den Liegestellen auf dieselbetriebene Motoren und Generatoren zur Stromerzeugung verzichten.
Sie bekommen die Förderung für den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen, die von Frachtschiffen, Fahrgastschiffen (Fahrgast- und Fahrgastkabinenschiffe) oder Fähren genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Keine Förderung bekommen
Beta