Informationen
Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung oder Betriebsübernahme fachmännischen Rat und Unterstützung durch eine Beraterin oder einen Berater brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Phase vor Ihrer Existenzgründung oder Ihrer Betriebsübernahme.
Sie bekommen die Förderung für ein Coaching durch eine Beraterin oder einen Berater, um Ihre wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer geplanten, aber noch nicht erfolgten Existenzgründung oder Ihrer Betriebsübernahme zu klären.
Sie erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Tageshonorars, maximal EUR 800,00 pro Beratungstag (à 8 Beraterstunden à 60 Minuten) an maximal 10 Tagen.
Die Förderung beantragen Sie bitte vor Beginn der Beratung
als Existenzgründerin und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken oder Handwerkskammer (ausgenommen HWK Schwaben),als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe beim Institut für Freie Berufe (IFB).rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer gemäß KMU-Definition der EU mit Wohn- und künftigem Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die
eine Existenzgründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe im Haupterwerb planen,von einem angemeldeten, selbstständigen Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen odereine Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen in Bayern planen, bei der sie mindestens 15 Prozent der Kapitalanteile übernehmen und Geschäftsführungsbefugnis besitzen.Das Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei einer Beteiligung oder einer Übernahme eines Betriebs in Bayern kann sich Ihr Wohnsitz auch außerhalb Bayerns befinden.Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des ESF+ Bayern 2021–2027.Die Beratungsmaßnahme muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie beginnt erst nach Zusage durch die zuständige Bewilligungsstelle und nach Abschluss eines Beratervertrags.Sie bezieht sich nicht überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder gutachterliche Stellungnahmen.Sie dient nicht der Ausarbeitung von Verträgen, der Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie der Erarbeitung von EDV-Software.Sie beinhaltet nicht Ihre Persönlichkeitsentwicklung.Sie beginnt erst nach Zusage durch die zuständige Bewilligungsstelle und nach Abschluss eines Beratervertrags.Sie bezieht sich nicht überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder gutachterliche Stellungnahmen.Sie dient nicht der Ausarbeitung von Verträgen, der Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie der Erarbeitung von EDV-Software.Sie beinhaltet nicht Ihre Persönlichkeitsentwicklung.Die Coachinginhalte werden in einem schriftlichen Vertrag festgelegt.Ihre Beraterinnen und Berater müssen ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Bayern haben und ihr überwiegender Geschäftszweck muss auf die Durchführung entgeltlicher Unternehmensberatung gerichtet sein,die erforderliche Eignung für das jeweilige Coaching kleiner und mittlerer Unternehmen besitzen und jeweils persönlich in der Beraterdatenbank Bayern gelistet sein.ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Bayern haben und ihr überwiegender Geschäftszweck muss auf die Durchführung entgeltlicher Unternehmensberatung gerichtet sein,die erforderliche Eignung für das jeweilige Coaching kleiner und mittlerer Unternehmen besitzen und jeweils persönlich in der Beraterdatenbank Bayern gelistet sein.In jedem Coaching-Projekt muss sichergestellt sein, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) während der gesamten Vorbereitung und Durchführung geachtet wird.Nicht gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
die in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung eine unternehmerische Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt haben,die die Geschäftsführung oder Prokura in einem Unternehmen innehatten,an deren Unternehmen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind oder sein sollen sowiedie im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur gründen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb.