Matching-X-Logo
Förderung

FM

Wärmeschutz im Gebäudebestand

16. Mär. 2023

Unternehmen +4

65€

Zuschuss

Hamburg

nicht angegeben

Informationen

Wenn Sie Ihr Haus energetisch modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung Ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
  • den verpflichtenden hydraulischen Abgleich,
  • den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe,
  • Backsteinfassaden sowie
  • zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Bauteile und Bauteilgruppen.

    Für umfangreiche energetische Modernisierungsvorhaben wird zusätzlich

  • ein Modernisierungsbonus Basis von 20 Prozent bei 3 Maßnahmen und
  • ein Modernisierungsbonus Plus von 30 Prozent bei mindestens 4 Maßnahmen gewährt.
  • Die Höhe der Förderung für qualitätssichernde Maßnahmen beträgt für

  • Maßnahmen an Backsteinfassaden je nach Aufwand und Umfang bis zu 65,00 EUR/m²,
  • einen hydraulischen Abgleich je nach Verfahren bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 7.500 je Wohneinheit,
  • die Baubegleitung 50 Prozent des Sachverständigenhonorars,
  • eine Luftdichtheitsmessung 40 Prozent des Honorars.
  • Nachhaltige Dämmstoffe werden zusätzlich mit EUR 15,00 je Quadratmeter Bauteilfläche gefördert.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen hydraulischen Abgleich nach VdZ-Verfahren B durchführen lassen und eine Baubegleitung einbinden.
  • Sie müssen die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Bei der Bauausführung müssen Sie umweltfreundliche Materialien bevorzugen.
  • Mit der Maßnahme dürfen Sie nicht vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnen.
  • Chatte mit der Förderung

    Beta