Matching-

Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Wenn Sie planen, Ihre private Immobilie energieeffizient zu modernisieren und Wärmeschutzmaßnahmen durchzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie Wärmeschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden durchführen.
Sie können die Förderung für Vorhaben an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen (auch bei Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohngebäuden), sowie an Eigentumswohnungen bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und vom Umfang der Maßnahme ab.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500 inklusive Mehrwertsteuer.
Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Modernisieren – BreMo GbR oder die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.
Der Zuschuss im Programm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie über privates Gebäude- oder Wohnungseigentum verfügen oder sonstig dinglich verfügungsberechtigt sind (zum Beispiel Erbbauberechtigte).
Das Gebäude, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten, muss im Land Bremen stehen.
Das Gebäude darf maximal 12 Wohneinheiten aufweisen.
Sie müssen den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt haben.
Bei der Planung und Ausführung von Wärmeschutzmaßnahmen müssen Sie gestalterische Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen.
Die zu fördernden Wärmeschutz- und qualitätssichernden Maßnahmen müssen den in der Richtlinie genannten technischen Voraussetzungen entsprechen.
Beta