Informationen
Wenn Sie als Waldeigentümerin und Waldeigentümer oder Waldpächterin und Waldpächter forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei waldbaulichen Bewirtschaftungsmaßnahmen, die Sie im Interesse der Allgemeinheit durchführen und die einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der Biodiversität, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen leisten.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
Kulturbegründung (zum Beispiel Erst- und Wiederaufforstungen, Waldrandgestaltung),Naturverjüngungen,Bestands- und Bodenpflege (zum Beispiel Kulturpflege, Jungbestandspflege, Pflege älterer Bestände, Bodenschutzkalkung),Waldschutzmaßnahmen (zum Beispiel Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten beziehungsweise von Larvenfraß oder anderen schädlichen Organismen),Einsatz von Seilbahnanlagen im Schutzwald und auf Sonderstandorten,Vorarbeiten, die dem Waldumbau, der Umstellung auf eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung, der Beurteilung waldbaulicher Maßnahmen (zum Beispiel Kalkung), dem Waldschutz oder der Schadensbehebung dienen,anteiliger Ausgleich für Waldbrand- und Hochwasserschäden,Kultur- und Pflegemaßnahmen für einen verstärkten Waldumbau in Schutzwäldern, Bergwäldern, Natura-2000-Gebieten und Kleinprivatwäldern mit erhöhtem Klimarisiko,Aufarbeitung und Beseitigung des Schadholzes nach außergewöhnlichen Schäden.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG),Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald neu begründet werden soll, sowieTrägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen. Dies können beteiligte Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, kommunale Körperschaften sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sein.Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, der Freistaat Bayern und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme muss nach Art und Umfang forstfachlich notwendig sein,mit geeigneten Verfahren und Geräten umgesetzt werden,auf einer Fläche innerhalb Bayerns durchgeführt werde.nach Art und Umfang forstfachlich notwendig sein,mit geeigneten Verfahren und Geräten umgesetzt werden,auf einer Fläche innerhalb Bayerns durchgeführt werde.Bei der Planung berücksichtigen Sie vorhandene Standortinformationen, Forsteinrichtungswerke und Gutachten.In Natura-2000-Gebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder Naturschutzgebieten beachten Sie die Vereinbarkeit des Projekts mit den Erhaltungszielen.Je nach Vorhaben sind weitere spezifische Bedingungen zu erfüllen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, bei denen Kunststoffe oder Biokunststoffe dauerhaft im Wald verbleiben.