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Förderung

FM

Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Forschungseinrichtung +7

120.000€

Zuschuss

Deutschland

12 Monate

Informationen

Fristen

Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:

  • Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
  • Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
  • Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,
  • Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder
  • Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.
  • Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

    Sie erhalten pro Projekt bis zu EUR 120.000.

    Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.

    In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bis spätestens

  • 30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022)
  • 30. April 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023)
  • 30. April 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024)
  • 30. April 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025)
  • ein.

    rechtliche Voraussetzungen

    Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

    Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
  • Kommunen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.
  • Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
  • Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
  • Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
  • Chatte mit der Förderung

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