
Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Informationen
Fristen
Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:
Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
Sie erhalten pro Projekt bis zu EUR 120.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bis spätestens
ein.
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
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