Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmen bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel unterstützt.
Sie bekommen die Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige mit folgenden Schwerpunkten:
berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen (Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer),Einführung oder Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder von Bildungssystemen im Betrieb, die Vernetzung von Unternehmen zu diesem Zweck, andere geeignete systemische Aktivitäten Ihres Unternehmens zur Qualifikation der Arbeitskräfte oder transnationale oder interregionale Zusammenarbeit zum Thema.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein.
Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig.
Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.Die an einer Fördermaßnahme teilnehmenden Personen müssen Beschäftigte aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen oder selbstständige Unternehmerin und selbstständiger Unternehmer sein,ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.Beschäftigte aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen oder selbstständige Unternehmerin und selbstständiger Unternehmer sein,ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Beschäftigte aus Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) und Beschäftigte des Bildungsanbieters, der die Maßnahme durchführt, können nicht als Teilnehmende gefördert werden.Sie führen die Projekte in Bayern durch.Der Umfang Ihres Vorhabens muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten je Teilnehmerin und Teilnehmer zu je 45 Minuten betragen. Es können auch mindestens 2 kurze Fortbildungen mit mindestens je 20 Unterrichtseinheiten je Teilnehmerin und Teilnehmer zu einem Vorhaben zusammengefasst werden, wobei die Fortbildungen nicht inhaltsgleich sein müssen.Die Vorbereitungszeit darf normalerweise 4 Wochen nicht überschreiten.Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl normalerweise bei 9 förderfähigen Personen. Vorhaben mit mindestens 500 Unterrichtseinheiten je Teilnehmerin und Teilnehmer können mit einer Mindestanzahl von 6 förderfähigen Personen begonnen und durchgeführt werden.Die Qualifizierungsmaßnahmen können durch arbeitsplatznahe Lernformen und/oder unter Nutzung interaktiver, digitaler Medien („blended learning“) oder Training am Arbeitsplatz unterstützt werden. Unter bestimmten Bedingungen können Projekte alternativ als reine Onlinekurse durchgeführt werden.Alle Teilnehmenden bekommen eine Teilnahmebescheinigung, die die Dauer, Inhalte und Bestandteile des Kurses enthält. Wenn eine offizielle Prüfung (zum Beispiel IHK-Zertifizierung oder Ähnliches) abgelegt wurde, bekommt die Teilnehmerin und der Teilnehmer eine qualifizierte Bescheinigung, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen und gegebenenfalls eines höheren Bildungsstands nach ISCED, Europäischem beziehungsweise Deutschem Qualifikationsrahmen enthält.Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise EDV-Grundkurse, Sprachkurse ohne Berufsbezug sowie schulische Ausbildungsgänge.