Informationen
Wenn Sie als Bildungseinrichtung oder -träger Weiterbildungen und Coachings für Landwirtinnen und Landwirte sowie für Fachkräfte im Agrarbereich anbieten oder in eine zeitgemäße digitale Ausstattung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt moderne Weiterbildungsangebote für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Fachkräfte im Agrarbereich.
Als anerkannte Bildungseinrichtung beziehungsweise als Träger einer solchen Einrichtung bekommen Sie die Förderung für
Weiterbildungsmaßnahmen, die die ökologischen und ökonomischen Kompetenzen der Teilnehmenden stärken und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken,Coachingmaßnahmen, die an diese Weiterbildungsmaßnahmen anschließen oder diese begleiten,Investitionen in die zeitgemäße digitale Ausstattung (nach einer Positivliste).Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,Investitionen in die IT-Ausstattung höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.Die Bagatellgrenze beträgt bei Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen EUR 1.000 und bei Investitionen in die IT-Ausstattung EUR 3.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und – bis zur Bereitstellung des vom zuständigen Ministerium festgelegten elektronischen Verfahrens – unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Regierungspräsidium.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
anerkannte Weiterbildungseinrichtungen und -träger von Weiterbildungsmaßnahmen für den ländlichen Raum, einschließlich Zusammenschlüsse, sowie Verbände und Institutionen, deren satzungsgemäßer Zweck allein oder neben anderen die Förderung der ländlichen Weiterbildung umfasst,anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtungen (nur für IT-Ausstattung),mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen müssen Sie mindestens 2 Jahre einschlägige Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich oder auf dem Gebiet des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern nachweisen können.Bei Investitionen in die IT-Ausstattung müssen Sie mindestens 2 Jahre einschlägige Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum oder im Agrarbereich nachweisen können. Sie müssen ferner belegen können, dass Sie Ihre Maßnahmen in nennenswertem Umfang im ländlichen Raum anbieten oder dass Ihre Maßnahmen Wirkung auf Menschen im ländlichen Raum haben.Sie bieten Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen zu folgenden Themen an: Digitalisierung in der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau,Kooperationen/neue Wirtschaftsmodelle im Agrarbereich,Einstieg Landwirtschaft,nachhaltige Bewirtschaftung und Biodiversität,regionale Landwirtschaft,Lieferketten und neue Vermarktungsstrategien.Digitalisierung in der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau,Kooperationen/neue Wirtschaftsmodelle im Agrarbereich,Einstieg Landwirtschaft,nachhaltige Bewirtschaftung und Biodiversität,regionale Landwirtschaft,Lieferketten und neue Vermarktungsstrategien.Ihre Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens 40 und dürfen maximal 120 Unterrichtseinheiten umfassen; Sie führen die Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach dem 1. Veranstaltungstermin durch.Coachings in Gruppen müssen zwischen 20 und 25 Unterrichtseinheiten umfassen und sind innerhalb von 24 Monaten nach dem 1. Veranstaltungstermin durchzuführen.Sie setzen die geförderte IT-Ausstattung für Weiterbildungen im oder für den ländlichen Raum ein.Teilnehmende an Ihren Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg oder sind für ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig,sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Mitarbeitende in solchen Unternehmen.haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg oder sind für ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig,sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Mitarbeitende in solchen Unternehmen.An einer Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 10 Personen und an Coachingmaßnahmen mindestens 6 Personen teilnehmen.