Informationen
Wenn Sie Kurse zur Integration von Flüchtlingen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Kursen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und bei Weiterbildungsveranstaltungen für Kursleitende.
Sie erhalten die Förderung für
einführende Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache,nicht kursförmige Sprachlernangebote zur Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch (Lerncafé oder Lernwerkstatt),einführende Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen,Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen, sowieWeiterbildungsveranstaltungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Mitarbeitende der Weiterbildung zu Fragen der Integration und Zusammenarbeit bei der Durchführung von Alphabetisierungs- und Sprachkursen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
für Sprachkurse und nicht kursförmige Sprachlernangebote bis zu EUR 4.000, gemessen an einem Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,für Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen bis zu EUR 1.275, gemessen an einem Umfang von 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,für Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen, bis zu EUR 1.350, gemessen an einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten sowiefür Weiterbildungsveranstaltungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Weiterbildung bis zu EUR 675,00, gemessen an einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis spätestens 4 Wochen von Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie Einrichtungen der Weiterbildung und Landesorganisationen der Weiterbildung, die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein Konzept für Ihr Vorhaben vorlegen und die fachlich einschlägige Qualifikation der Kursleitungen nachweisen.Ihre Sprachkurse und nicht kursförmige Sprachlernangebote richten sich an Flüchtlinge, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die im Land Brandenburg leben. Ihre Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen richten sich sowohl an Flüchtlinge als auch an andere Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die im Land Brandenburg leben.Ihre Weiterbildungskurse richten sich an Personen, die im Land Brandenburg leben oder arbeiten.Sie müssen die Kurse kostenfrei anbieten.