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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen.
Sie erhalten die Förderung für:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent erbringen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden per E-Mail bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Sie müssen folgende Antragsfristen einhalten
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta