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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Sind nur Teile Ihres Hausrats zerstört, wird von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorgenommen.
Die Schäden an Ihrem Hausrat müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze).
Wenn Ihnen als Privatperson Schäden an Ihrem Hausrat durch das Hochwasser und den Starkregen am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Sie bekommen als Wohungseigentümerin und Wohnungseigentümer oder als Mieterin und Mieter die Förderung, um Ihren beschädigten Hausrat vollständig zu erneuern. Zum Hausrat zählen Möbel, Geräte und sonstige Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie zur Haushalts- und Lebensführung notwendig sind und nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
Sie bekommen die Förderung als Pauschale.
Die Höhe der Pauschale beträgt
Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2026 ein.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, vor allem Wohungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Mieterinnen und Mieter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta