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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie eine land-, forst- oder weinbauliche Fläche bewirtschaften und Ihnen Schäden und/oder Einkommensverluste durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Betrieb der Landwirtschaft, des Weinbaus oder der Forstwirtschaft finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Schäden:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die betrieblichen Schäden müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.
Wenn Ihr Betriebssitz in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie Bernkastel-Wittlich liegt, stellen Sie bitte bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen. Das heißt, auch für die Flächen, die zwar in Rheinland-Pfalz, aber in einem der anderen Kreise liegen.
Liegt Ihr Betriebssitz nicht in einem der oben genannten Kreise, stellen Sie bitte Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen, bei einer der oben genannten Kreisverwaltungen. Stellen Sie den Antrag bitte dort, wo der überwiegende Teil Ihrer geschädigten Flächen liegt.
Liegt die von Ihnen bewirtschaftete Fläche in Nordrhein-Westfalen (NRW), stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in NRW.
Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen stellen Sie bitte bei dem Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum Mosel.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2024 ein.
Antragsberechtigt sind
sofern sie Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte, Besitzerinnen und Besitzer oder Pächterinnen und Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich Sonderkulturflächen sind.
Hierzu zählen auch die Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei und Wanderschäferei, Sonderkulturbetriebe, insbesondere Weinbaubetriebe, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekommen keine Förderung für Schäden an Gebäuden,
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen,
Beta