Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von jungen Männern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern.
Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen und Aktivitäten in 4 Einzelzielen:
Einzelziel 1: Entwicklung, Erprobung und Transfer von neuen sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können, auf andere Kommunen,Einzelziel 2: Transfer, Weiterentwicklung und Erprobung von bereits identifizierten und geförderten sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können, in anderen Kommunen,Einzelziel 3: Entwicklung, Erprobung und Transfer von neuen sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen, auf andere Kommunen,Einzelziel 4: Transfer, Weiterentwicklung und Erprobung von bereits identifizierten und geförderten sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen, in anderen Kommunen.Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 1.12.2024 und endet spätestens am 31.12.2028.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens EUR 250.000 und höchstens EUR 1,25 Millionen betragen.
Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung elektronisch über das Projektverwaltungssystem ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Fristen
Reichen Sie Ihre Interessenbekundung bitte bis zum 12.4.2024, 14:00 Uhr ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise
Bildungsträger,Kommunen,Träger der freien Wohlfahrtspflege,sonstige gemeinnützige Träger,Forschungseinrichtungen,Verbände sowieUnternehmen.Weitere Voraussetzungen:
Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach.Ihr Projekt ist auf ein Einzelziel ausgerichtet und wird nicht mit anderen Einzelzielen kombiniert.In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen.Mindestens eine Kommune und/oder Einrichtung der öffentlichen Verwaltung, eine örtliche Agentur für Arbeit und/oder ein Jobcenters, eine zivilgesellschaftliche Organisation und ein Unternehmens- und Wirtschaftsverband und/oder lokale (Sozial-)Unternehmen und Betriebe aus unterschiedlichen Branchen beteiligen sich an dem neu gebildeten Kooperationsverbund.Sie nehmen auf kommunaler Ebene sowie Bundes- und Länderebene klare sozialräumliche und inhaltliche Abgrenzungen insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen vor.Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt, sowieVorhabenträgerinnen oder Vorhabenträger und Teilvorhabenpartnerinnen oder Teilvorhabenpartner, die bereits in einer ersten Förderrunde gefördert wurden.