Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Antragsberechtigt sind
Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen.
Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:
In diesen Bereichen sind auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, förderfähig.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt und beträgt für
der förderfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta