Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau unternehmerisch genutzter Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Berlin unterstützt Sie beim Kauf und Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie bei der Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Elektro-Klein- und -Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes.
Sie erhalten die Förderung für
Beratungen in den Modulen „Potenzialberatung“ (zum Thema Fahrzeuge und benötigte Ladeinfrastruktur, allgemeine Mobilitätsbedarfe) und „Realisierungsberatung“ (zum Thema Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit, spezifische betriebliche Mobilitätsbedarfe),die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowiedie Errichtung (Kauf oder Leasing) einer stationären Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen wie auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen sowie unter bestimmten Bedingungen nicht betrieblichen Flächen einschließlich des Netzanschlusses.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Beratungen
bei einer 1-tägigen Potenzialberatung 100 Prozent bei einem Netto-Tagessatz von maximal EUR 800,00,bei einer 2- bis 3-tägigen Realisierungsberatung 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Netto-Tagessatz von maximal EUR 1.000.Die Höhe des Zuschusses für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beträgt für
leichte Nutzfahrzeuge bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 15.000 je Fahrzeug,rein batterieelektrisch oder in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betriebenen Fahrzeugen PKW (M1) bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 15.000 je Fahrzeug,elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug undversicherungs- oder zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder EUR 500,00.Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 Fahrzeuge.
Die Höhe des Zuschusses für den Aufbau der Ladeinfrastruktur beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22 kW bis höchstens EUR 2.500 pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und bis höchstens EUR 30.000 pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC).
Für den Anschluss an das Stromnetz erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten, bei Niederspannung bis maximal EUR 5.500 und bei Mittelspannung bis maximal EUR 55.000 pro Standort.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBB Business Team GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU undselbstständig Tätige,die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Als Unternehmen und selbstständig Tätige oder Tätiger mit Taxikonzession erhalten Sie die Förderung auch für PKW der Fahrzeugklasse M1.
Wenn Sie durch die Förderung (über das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS) eines Stromspeichers, der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut und an das Verteilnetz angeschlossen ist, die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhalten, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Sie müssen mit dem geförderten Speicher die geförderte Ladeinfrastruktur oder das geförderte E-Fahrzeug bedienen.
Sie müssen mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutztes reines Batterie-Elektro-Fahrzeug, Brennstoffzellen-Fahrzeug oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur anschaffen.
Für den Bereich Potenzialberatung/Realisierungsberatung:
Sie können sich in den Bereichen Personen-, Dienstleistungs- und Gütermobilität mit einem direkten Bezug zur gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beraten lassen.Sie können maximal eine geförderte Potenzial- und eine Realisierungsberatung in Anspruch nehmen.Die Beratung erfolgt durch ein von der IBB Business Team GmbH autorisiertes Beratungsunternehmen. Für den Bereich Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen:
Sie erhalten eine Förderung für Neufahrzeuge, Jahreswagen, über 12 Monate geleaste Fahrzeuge sowie elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2), elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge (L2e, L6e, L7e) sowie motorisierte Zweiräder (L1e, L3e, L4e).Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einem Antrieb basierend auf einem elektrischen Batteriespeicher, einer Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie oder einem Energiespeicher, der von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar ist (Plug-In-Hybrid), mit maximal CO2-Emissionen von 50 g pro km.PKW der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi und nur als rein elektrische Fahrzeuge oder mit einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff) gefördert.Für den Bereich Ladeinfrastruktur:
Sie müssen die Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Berlins errichten und betreiben. Den Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur müssen Sie mit der Inbetriebnahme zu 100 Prozent aus regenerativen Energien beziehen.Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur dürfen Sie höchstens ein kostendeckendes Entgelt erheben. Sie dürfen durch Einnahmen aus der Nutzung keine Gewinne erzielen.Für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 12 Monaten einhalten.