Informationen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsmaßnahmen für in der Land- und Forstwirtschaft Tätige anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung bei Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen. Diese sollen nicht Teil der normalen Berufsausbildung an agrar- und forstwirtschaftlichen Schulen oder in höheren Bereichen sein.
Sie erhalten die Förderung für
Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen, darunter mehrtägige Lehrgänge, Ausbildungskurse und Seminare sowie Exkursionen, die Bestandteil eines mehrtägigen Vorhabens sind,Demonstrationsprojekte, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching,der kurzzeitige Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe,Vorhaben zur Ermittlung des regionalen und individuellen Qualifizierungsbedarfs undVorhaben der beruflichen Weiterbildung ohne direkten betrieblichen Bezug, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftspolitisch bedeutsam sind, zum Beispiel die Entwicklung von Kompetenzen für Interessierte an Unternehmensübernahmen und im Bereich internationales Marketing.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen
für Beschäftigte 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,für Auszubildende und Personen, die sich in einer Berufsaus- oder -fortbildung befinden, sowie für ehrenamtlich Tätige 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,für die Organisation und Durchführung 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Höhe Ihres Zuschusses für alle anderen Vorhaben beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 500,00 betragen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag zum jeweiligen Stichtag, jedoch spätestens 4 Wochen vor Vorhabenbeginn beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Sie können Ihren Antrag zum 1.3., 1.6., 15.9. und 1.12. eines jeden Jahres einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger von Bildungsmaßnahmen oder des sonstigen Wissenstransfers, bei Demonstrationsprojekten, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching auch anerkannte Beratungsanbieter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben ist nur förderfähig, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern leben oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Weitere Personen dürfen teilnehmen.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahme müssen Beschäftigte oder Unternehmerinnen/Unternehmer der Agrar- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus oder der Hauswirtschaft sein. Sie erhalten die Förderung auch für Personen, die sich in einer Berufsaus- oder -fortbildung in diesen Bereichen befinden.Für Ihre Maßnahme gilt abhängig von der Art Ihres Vorhabens eine bestimmte Teilnehmerzahl, die erreicht werden muss.Planen Sie ein Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen, so muss diese Maßnahme mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen.Informationsveranstaltungen müssen mindestens 3 Zeitstunden umfassen. Der Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe sind auf eine Dauer von bis zu 3 Wochen begrenzt.