
Wohneigentum für Familien
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Informationen
Wenn Sie als Familie oder Alleinerziehende erstmalig eine selbstgenutzte Wohnimmobilie neu bauen oder erwerben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Familien und Alleinerziehende bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.
Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in den 2 Stufen
Die Stufe „klimafreundliches Wohngebäude“ erreichen Wohngebäude, wenn sie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 und an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen.
Die Stufe „klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erreichen Wohngebäude, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ erfüllen und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wurde.
Sie erhalten die Förderung für
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem geplanten Gebäudestandard und der Anzahl der Kinder in Ihrem Haushalt.
Für „Klimafreundliche Wohngebäude“ beträgt die Höhe des Darlehens
Für „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“ beträgt die Höhe des Darlehens
Beantragen Sie die Förderung bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Sie können die Förderung nur einmal erhalten. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann keine Förderung beantragt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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