mit 3 oder 4 Kindern maximal EUR 250.00,ab 5 Kindern maximal EUR 270.00.Wenn Sie als Familie oder Alleinerziehende erstmalig eine selbstgenutzte Wohnimmobilie neu bauen oder erwerben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Familien und Alleinerziehende bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.
Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in den 2 Stufen
„klimafreundliches Wohngebäude“ und„klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.Die Stufe „klimafreundliches Wohngebäude“ erreichen Wohngebäude, wenn sie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 und an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen.
Die Stufe „klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erreichen Wohngebäude, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ erfüllen und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wurde.
Sie erhalten die Förderung für
Bauwerkskosten,Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung undMaterialkosten bei Eigenleistungen.Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) werden von einer akkreditierten Zertifizierungstelle zuerkannt.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren.
Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem geplanten Gebäudestandard und der Anzahl der Kinder in Ihrem Haushalt.
Für „Klimafreundliche Wohngebäude“ beträgt die Höhe des Darlehens
mit 1 oder 2 Kindern maximal EUR 170.000,mit 3 oder 4 Kindern maximal EUR 200.000,ab 5 Kindern maximal EUR 220.000.Für „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“ beträgt die Höhe des Darlehens
mit 1 oder 2 Kindern maximal EUR 220.00,Beantragen Sie die Förderung bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.
Sie können die Förderung nur einmal erhalten. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann keine Förderung beantragt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Alle technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden. Zum Heizen dürfen zum Beispiel keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.Sie müssen zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentümer oder (Mit-)Eigentümerin von selbstgenutztem neugebautem Wohneigentum geworden sein.Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen darf EUR 90.000 bei einem Kind zuzüglich EUR 10.000 je weiterem Kind nicht überschreiten.Der Ersterwerb muss innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgen.Ihr Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Sie müssen das Wohngebäude beziehungsweise die Eigentumswohnung mindestens 5 Jahre selbst und 10 Jahre dem Zweck entsprechend nutzen.Sie müssen einen Experten oder eine Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ einbinden.Für das Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen Sie einen QNG-Nachhaltigkeits-Berater oder eine QNG-Nachhaltigkeits-Beraterin und eine QNG-Zertifizierungsstelle einbeziehen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Vorhaben, bei denen der Antragstellende oder im künftigen Haushalt wohnende Partner bereits eine Bundesförderung „Baukindergeld“ erhalten haben,der Erwerb von Grundstücken,der Neubau oder Ersterwerb von Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen,Vorhaben, bei denen der Antragstellende, im künftigen Haushalt wohnende Partner oder Kinder bereits ein Wohngebäude oder Anteile an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen,die mehrfache Förderung für eine Wohneinheit,die Nutzung der geförderten Wohneinheit durch Wohngemeinschaften,Umschuldungen, Nachfinanzierungen bestehender Vorhaben sowieentgeltliche und sonstige Eigentums- beziehungsweise Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen, deren Gesellschaftern oder nahestehenden Personen.