Matching-X-Logo
Förderung

FM

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

18. Sep. 2023

Privatperson

Darlehen

Baden-Württemberg

langfristiges zinsverbilligtes Darlehen

Informationen

Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage an Ihrem Haus installieren oder einen Speicher für den erzeugten Strom einbauen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Kontext

Die L-Bank unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie an Ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) erstmalig installieren oder Ihre bestehende PV-Anlage erweitern, modernisieren oder nachrüsten. Darüber hinaus unterstützt die L-Bank Sie bei der Anschaffung und dem Einbau von Speichern für Strom, den Sie mit Ihrer PV-Anlage erzeugen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Kosten.

  • PV-Anlage (Aufdach/Fassade/Garage oder Carport) sowie Batteriespeicher,
  • Planung und Projektierung,
  • vorbereitende erforderliche Baumaßnahmen,
  • Installation und Anschluss an das öffentliche Stromnetz sowie
  • sonstige Kosten, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage oder dem Speicher stehen (zum Beispiel die Anschaffung und Installation einer Wallbox, Messeinrichtungen).
  • Sie bekommen die Förderung als langfristiges zinsverbilligtes Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

    Das Darlehen muss normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen.

    Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl, das den Antrag an die L-Bank weiterleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer Wohneinheit des geförderten Gebäudes selbst wohnen.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.

  • Ihr Wohnhaus muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Sie müssen Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.
  • Ein Fachunternehmen muss die Anlage installieren.
  • Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen, müssen die technischen Anforderungen nach dem aktuell geltenden Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten,
  • Anlagen für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze,
  • Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
  • Chatte mit der Förderung

    Beta