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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie in Niedersachsen ein Projekt planen, mit dem Sie das Wohnumfeld im Quartier für Pflegebedürftige und ältere Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 100.000 erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnumfeldbedingungen. Auch die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Unterstützungsnetzen vor Ort im Quartier wird gefördert.
Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben im Rahmen von Neu- und Umbauten einschließlich technischer Ausstattung, um alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften sowie eine alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- beziehungsweise Quartiersinfrastruktur zu schaffen.
Gefördert werden auch nichtinvestive Vorhaben zum Aufbau von
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.8. eines Jahres für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen durchführen.
Sie müssen unter anderem anhand einer Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller Hinsicht, einer Begründung der Modellhaftigkeit des Vorhabens und eines Zeitplans zur Umsetzung nachweisen, dass Ihr Projekt förderwürdig ist.
Sie müssen außerdem eine Stellungnahme der Standortkommune, die auch Aussagen zur Modellhaftigkeit des Vorhabens beinhaltet, vorlegen.
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