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Förderung

FM

Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

16. Mär. 2024 | Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Privatperson

100.000€

Darlehen, Zuschuss

Rheinland-Pfalz

Förderzeitraum

Informationen

Wenn Sie als Privatperson Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und gegebenenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Eigentümerin und Eigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung. Die Förderung ist auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt und richtet sich an Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Sie erhalten die Förderung für

  • bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen,
  • Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser,
  • bauliche Maßnahmen zur Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Beheizung und Wassererwärmung,
  • Baumaßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnungen/zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs,
  • Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen),
  • Ausbau von Dachgeschossen, sofern der Schwerpunkt des Vorhabens auf Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser liegt, sowie
  • Instandsetzungsarbeiten.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen, das normalerweise im Nachrang abgesichert wird.

    Die Höhe des Darlehens beträgt für einen 4-Personen-Haushalt bis zu EUR 100.000, für jedes weitere Haushaltsmitglied können EUR 5.000 hinzukommen. Das Darlehen ist auf Ihre förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

    Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen.

    Als Haushalt mit geringerem Einkommen können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe liegt je nach Einkommen bei bis zu 15 Prozent oder bis zu 5 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei

  • Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 85 (BEG) um 5 Prozent des Darlehens,
  • Erreichung des Effizienzhausstandards 55 (BEG) um 5 Prozent des Darlehens.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die örtlich zuständige Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen bei Modernisierungsmaßnahmen für barrierefreies Wohnen die baurechtlichen Vorschriften einhalten undbei der Antragstellung nachweisen, dass Sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen.
  • bei Modernisierungsmaßnahmen für barrierefreies Wohnen die baurechtlichen Vorschriften einhalten und
  • bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen.
  • Wenn Ihr modernisierter Wohnraum mindestens den Effizienzhausstandard 85 (BEG) oder den Effizienzhausstandard 55 (BEG) erreicht, müssen Sie bei der Antragstellung eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.
  • Sie erhalten die Förderung nicht, wenn der Kauf der Wohnung durch ein Darlehen des Programms „Wohnraumförderung – Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen“ innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert wurde.
  • Darüber hinaus ist die Modernisierung einer Einliegerwohnung von der Förderung ausgeschlossen.
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