Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Privatperson Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und gegebenenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Eigentümerin und Eigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung. Die Förderung ist auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt und richtet sich an Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Darlehen, das normalerweise im Nachrang abgesichert wird.
Die Höhe des Darlehens beträgt für einen 4-Personen-Haushalt bis zu EUR 100.000, für jedes weitere Haushaltsmitglied können EUR 5.000 hinzukommen. Das Darlehen ist auf Ihre förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen.
Als Haushalt mit geringerem Einkommen können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe liegt je nach Einkommen bei bis zu 15 Prozent oder bis zu 5 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die örtlich zuständige Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta