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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Mietwohnraum schaffen wollen für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung Mietwohnraum schaffen, der für Haushalte bestimmt ist, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Sie erhalten die Förderung für die Neuschaffung von
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für
Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe des Haushalts und dem Standort des Objekts ab.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherren) und über eine ausreichende Bonität verfügen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta