
Wohnraumförderung – Wohnraumförderprogramm 2019
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen
Wenn Sie in Niedersachsen Maßnahmen zur Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen zur Versorgung von Haushalten mit angemessenem Wohnraum.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.
Wenn Sie ein Vorhaben im Rahmen der Mietwohnraumförderung planen, können Sie außerdem einen Zuschuss in Höhe von EUR 5.000 für jede Wohnung erhalten, die den Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen entspricht. Im Rahmen der Eigentumsförderung erhalten Sie für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderungen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000.
Erwerben Sie eine Belegungs- oder Mietbindung, erhalten Sie die Förderung als Zuschuss.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Informationen erhalten Sie auch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Privatpersonen sowie Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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