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Förderung

FM

Wohnraumförderung – Wohnraumförderprogramm 2019

16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verband +6

5.000€

Darlehen, Zuschuss

Niedersachsen

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie in Niedersachsen Maßnahmen zur Schaffung oder Erhaltung von Wohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Kontext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen zur Versorgung von Haushalten mit angemessenem Wohnraum.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den folgenden Bereichen:

  • allgemeine Mietwohnraumförderung,
  • Modernisierung von Mietwohnraum,
  • Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln,
  • Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen,
  • Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende,
  • Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen,
  • Eigentumsförderung.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.

    Wenn Sie ein Vorhaben im Rahmen der Mietwohnraumförderung planen, können Sie außerdem einen Zuschuss in Höhe von EUR 5.000 für jede Wohnung erhalten, die den Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen entspricht. Im Rahmen der Eigentumsförderung erhalten Sie für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderungen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000.

    Erwerben Sie eine Belegungs- oder Mietbindung, erhalten Sie die Förderung als Zuschuss.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Informationen erhalten Sie auch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Privatpersonen sowie Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Niedersachsen liegen und zur dauerhaften Vermietung oder Eigennutzung geeignet sein.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie eine ordnungsgemäße Verwaltung, Verwendung und Unterhaltung des geförderten Wohnraums gewährleisten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Objekts gesichert haben.
  • Weiterhin müssen Sie eine angemessene Eigenleistung erbringen.
  • Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser erhalten Sie keine Förderung.
  • Bitte beachten Sie außerdem die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Förderbereichs.
  • Chatte mit der Förderung

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