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Förderung

FM

Wohnraumförderungsprogramm – Mietwohnraumförderung

15. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Verband +4

1.300€

Darlehen

Saarland

Keine festgelegte maximale Dauer

Informationen

Wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen.

Kontext

Das Saarland unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neubau von Mietwohnungen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder als Eigentumswohnungen errichtet werden, sowie
  • wesentliche Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden zur Wiederherstellung der Gebäude zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Mietwohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Mietwohnraum an geänderte Bedürfnisse.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bei Neubau höchstens EUR 1.300 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche und
  • bei wesentlichen Baumaßnahmen an Gebäuden höchstens EUR 1,150 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherren).

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen bei der Errichtung von Mietwohnraum besondere Wohnflächenobergrenzen einhalten. Außerdem muss die Wohnung mindestens 40 Quadratmeter groß sein.
  • Ihr Mietwohnraum muss im Saarland liegen. Ihr Mietwohnraumobjekt wird vorrangig gefördert, wenn es in der Besonderen Gebietskulisse nach Nr. 6.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2016) liegt.
  • Das Gesamteinkommen des Mieterhaushaltes muss innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen.
  • Ihr geförderter Wohnraum unterliegt Mietpreis- und Belegungsbindungen.
  • Sie müssen bei der Durchführung der Vorhaben die Anforderungen des Kosten und Flächen sparenden Bauens beachten und bei der Ausführung ökologische Belange berücksichtigen.
  • Ihr Vorhaben muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Die finanzielle Belastung muss dauerhaft für Sie tragbar sein.
  • Ihre Eigenleistung beträgt je nach Höhe der Gesamtkosten mindestens 5 Prozent und bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten.
  • Chatte mit der Förderung

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