Informationen
Wenn Sie den Mietwohnraum von Privathaushalten mit geringem Einkommen modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Darlehen erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnraum von Privathaushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnräume oder zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser sowiebauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an die Belange älterer oder behinderter Menschen.Sie bekommen die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten, jedoch
höchstens EUR 80.000 je Wohnung undbei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit höchstens EUR 90.000 je Wohnung.Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.500 je Wohnung.
Sie bekommen einen Tilgungszuschuss, wenn Sie einer Verlängerung der Belegungs- und Mietbindungen um 10 Jahre auf insgesamt 20 Jahre zustimmen. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 25 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Je nach Größe des Haushalts sind beim Mietwohnraum besondere Wohnflächenobergrenzen einzuhalten. Wohnungen unter 30 Quadratmeter werden nicht gefördert.Ihre Mietimmobilie liegt im Saarland. Ihr Mietwohnraumobjekt wird vorrangig gefördert, wenn es in der besonderen Gebietskulisse nach Nr. 6.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2016) liegt.Das Gesamteinkommen der Mieterhaushalte muss innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen.Für den geförderten Wohnraum sind Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten.Die zu modernisierenden Wohnungen müssen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung seit mindestens 30 Jahren zu Wohnzwecken genutzt worden sein.Sie haben die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt. Als Bauherrin und Bauherr müssen Sie die Belastung dauerhaft tragen können. Zudem müssen Sie je nach Höhe der Gesamtkosten mindestens 5 Prozent und bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung aufbringen.Wenn Sie die Heizanlage austauschen möchten, müssen Sie eine neue Heizanlage installieren lassen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden kann.Bei baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren für ältere oder behinderte Menschen sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit der DIN 18040-2 mit Ausnahme der Kennzeichnung „R“ einzuhalten.Von einer Förderung ausgeschlossen sind Wohnungen, die in den letzten 25 Jahren in einem anderen Modernisierungsprogramm der sozialen Wohnraumförderung des Landes gefördert wurden.