Informationen
Wenn Sie als Familie oder anderer Haushalt Ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren möchten, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als Privathaushalt bei der Modernisierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zur Zielgruppe der Förderung gehören Sie insbesondere, wenn Sie eine Familie oder ein anderer Haushalt mit Kindern sind.
Sie bekommen die Förderung für folgende Modernisierungsmaßnahmen von einer Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder von einer Eigentumswohnung, die Sie als Eigentümerin und Eigentümer selbst nutzen:
Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnräume oder zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser sowieMaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 70.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.500 pro Wohnung.
Als Familie und anderer Haushalt mit Kindern können Sie zusätzlich einen einmaligen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe beträgt pro Kind 5 Prozent, jedoch maximal 20 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Wohnung muss modernisierungsbedürftig sein. Dies müssen Sie sich durch eine Person, die zur Erstellung von Bauvorlagen berechtigt ist (Architekt, Innenarchitekt, Hochbauingenieur), oder einen sonstigen fachkundigen Dritten bestätigen lassen.Nach der Modernisierung muss Ihre Wohnung noch mindestens 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen.Die Größe Ihres Wohnobjekts darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen grundsätzlich nicht überschreiten.Ihr Wohnobjekt muss im Saarland liegen. Vorrangig wird es gefördert, wenn es in der besonderen Gebietskulisse nach Nr. 6.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2016) liegt.Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die Belastung auf Dauer tragen können. Zudem müssen Sie normalerweise eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufbringen.Auch bei der Einhaltung von Einkommens- und Belastungsgrenze ist eine Förderung unter Umständen ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Belastung weniger als 20 Prozent des erzielbaren Haushaltseinkommens oder Ihr vorhandenes Eigenkapital mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens beträgt.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicherstellen.Bei der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen müssen Sie die Anforderungen des Kosten und Flächen sparenden Bauens und auch ökologische Belange beachten. Ihr Vorhaben muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen.Wenn Sie Ihre Heizanlage austauschen möchten, müssen Sie eine neue Heizanlage installieren lassen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden kann.Bei baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren für ältere oder behinderte Menschen sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit der DIN 18040-2 mit Ausnahme der Kennzeichnung „R“ einzuhalten.Ihre Immobilie darf nicht in den letzten 25 Jahren in einem anderen Modernisierungsprogramm der sozialen Wohnraumförderung des Landes gefördert worden sein.Nachfinanzierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.