Informationen
Die Höhe des Darlehens beträgt:
Wenn Sie sich als Familie oder anderer Haushalt mit Kindern am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und Wohneigentum zu Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als Privathaushalt bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zur Zielgruppe der Förderung gehören Sie insbesondere, wenn Sie eine Familie oder anderer Haushalt mit Kindern sind.
Sie bekommen die Förderung für
Neubau und Ersterwerb von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, selbstgenutzten Eigentumswohnungen sowie selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern,wesentliche Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden zur Wiederherstellung von Gebäuden zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Wohnraum an geänderte Bedürfnisse.Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.
bei Neubau und Ersterwerb bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 1.200 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche,bei wesentlichen Baumaßnahmen an Gebäuden bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 1.000 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche.Für Baumaßnahmen zur Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erhöht sich das Darlehen um bis zu EUR 15.000.
Als Familie und anderer Haushalt mit Kindern können Sie zusätzlich einen einmaligen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe beträgt pro Kind 5 Prozent, jedoch maximal 20 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn oder vor Abschluss des Kaufvertrages an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekommen die Förderung nicht, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, das ausreichend groß und zweckmäßig zugeschnitten ist.Die Größe Ihres Wohnobjekts darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen grundsätzlich nicht überschreiten.Ihr Wohnobjekt muss im Saarland liegen. Vorrangig wird es gefördert, wenn es in der besonderen Gebietskulisse nach Nr. 6.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2016) liegt.Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die Belastung auf Dauer tragen können. Zudem müssen Sie normalerweise eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufbringen.Auch bei der Einhaltung von Einkommens- und Belastungsgrenze ist eine Förderung unter Umständen ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Belastung weniger als 20 Prozent des erzielbaren Haushaltseinkommens oder Ihr vorhandenes Eigenkapital mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens beträgt.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicherstellen.Nachfinanzierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.