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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Wenn Sie Wohneigentum zur Selbstnutzung in einem Ortskern kaufen möchten und hierfür ein Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie dabei, selbst genutztes Wohneigentum in innerörtlichen Lagen (Ortskernen) zu erwerben. Die Förderung ist für Haushalte bestimmt, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangige Zielgruppe sind Sie als Familie und anderer Haushalt mit Kindern.
Sie erhalten die Förderung für den Kauf von bestehendem oder modernisierungsbedürftigem Wohnraum, den Sie selbst nutzen (Ein- oder Zweifamilienhaus).
Sie erhalten die Förderung als Tilgungszuschuss. Dieser ergänzt eine nach den Programmvorschriften 2016 gewährte Darlehensförderung.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 10 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens beziehungsweise 15 Prozent des vollausgezahlten Förderdarlehens, wenn das Wohnobjekt in einem Städtebauförderungsgebiet liegt.
Darüber hinaus kann der Tilgungszuschuss unter folgenden Voraussetzungen erhöht werden:
Richten Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Antrag für ein Förderdarlehen im Rahmen in der sozialen Wohnraumförderung an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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