Informationen
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum in Gebieten mit Wohnungsmangel bauen oder kaufen möchten und festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie beim Bau oder Kauf von Wohneigentum in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangige Zielgruppe sind Sie als Familie und anderer Haushalt mit Kindern.
Sie erhalten die Förderung für
den Neubau oder Ersterwerb eines selbst genutzten Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung in einem Zweifamilienhaus,wesentliche Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden zur dauerhaften Wiederherstellung von Gebäuden zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Wohnraum an geänderte Bedürfnisse.Sie bekommen die Förderung als Darlehen und gegebenenfalls als Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt
bei Neubau und Ersterwerb bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 2.000 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche,bei wesentlichen Baumaßnahmen bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 1.500 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche.Wenn Sie durch die Baumaßnahmen Ihren Wohnraum an die Bedürfnisse behinderter Menschen anpassen, erhöht sich das Darlehen um bis zu EUR 15.000.
Als Familie und anderer Haushalt mit Kindern können Sie zusätzlich einen einmaligen Tilgungszuschuss bekommen. Dessen Höhe beträgt pro Kind 5 Prozent, jedoch maximal 20 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Wohnobjekt im Saarland liegen.Der Wohnraum darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.Sie müssen die Belastung durch das Darlehen auf Dauer tragen können,üblicherweise eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten erbringen,die festgelegten Bindungsfristen einhalten unddie Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicherstellen.die Belastung durch das Darlehen auf Dauer tragen können,üblicherweise eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten erbringen,die festgelegten Bindungsfristen einhalten unddie Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicherstellen.Eine Förderung ist auch bei Einhaltung der Einkommens- und Belastungsgrenze unter Umständen ausgeschlossen, wenn zum Beispiel die Belastung 20 Prozent des Haushaltseinkommens unterschreitet oderdas vorhandene Eigenkapital 50 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens übersteigt.die Belastung 20 Prozent des Haushaltseinkommens unterschreitet oderdas vorhandene Eigenkapital 50 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens übersteigt.Bei Zweifamilienhäusern erhalten Sie keine Förderung für die Wohnung, die Sie nicht selbst nutzen.Nachfinanzierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.