Informationen
Wenn Sie in Gebieten mit Wohnungsmangel preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie beim Bau von preiswerten Mietwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, wenn Sie sie an Haushalte vermieten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Vorrangige Zielgruppe sind Familien und andere Haushalte mit Kindern.
Sie erhalten die Förderung für
den Neubau von Mietwohnungen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder als Eigentumswohnungen errichtet werden, undwesentliche Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden zur Wiederherstellung der Gebäude zu Wohnzwecken, zur Schaffung von Mietwohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie zur Anpassung von Mietwohnraum an geänderte Bedürfnisse.Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
bis zu EUR 3.000 je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche bei Neubau undbis zu EUR 2.700 bei wesentlichen Baumaßnahmen an Mietwohnungen.Zusätzlich können Sie einen Zuschlag bekommen, wenn Sie die Wohnung barrierefrei gestalten oder auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern speziell ausrichten. Die Höhe des Zuschlags beträgt
EUR 50,00 je Quadratmeter förderfähiger Fläche, wenn die Wohnung barrierefrei ist,EUR 100,00 je Quadratmeter förderfähiger Fläche, wenn die Wohnung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.Die Förderung kann durch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 40 oder 45 Prozent des Förderdarlehens ergänzt werden, wenn Sie einer Verlängerung der Miet- und Belegungsbindung um 5 auf insgesamt 25 Jahre oder um 10 auf insgesamt 30 Jahre zustimmen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrinnen und Bauherren).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Wohnobjekt muss im Saarland liegen.Beim Neubau müssen Sie besondere Wohnflächenobergrenzen einhalten. Wohnungen unter 40 Quadratmeter werden nicht gefördert.Ihr Vorhaben muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen.Das Gesamteinkommen des Mieterhaushaltes muss innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen.Der geförderte Wohnraum unterliegt Mietpreis- und Belegungsbindungen.Sie müssen die Anforderungen des kosten- und flächensparenden Bauens beachten,die Gesamtfinanzierung sicherstellen,die Belastung durch das Darlehen dauerhaft tragen können,je nach Höhe der Gesamtkosten 5 bis 20 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen.die Anforderungen des kosten- und flächensparenden Bauens beachten,die Gesamtfinanzierung sicherstellen,die Belastung durch das Darlehen dauerhaft tragen können,je nach Höhe der Gesamtkosten 5 bis 20 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen.