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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Freie Hansestadt Bremen
Wenn Sie Mietwohnungen modernisieren und an Personen vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Ihr Vorhaben zur Modernisierung von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen.
Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind insbesondere:
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 55.000 und die Höhe des Kostenzuschusses EUR 15.000 je Wohneinheit, jedoch höchstens 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie vor Baubeginn formlos die Einbeziehung in das Wohnraumförderprogramm bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit an. Im 2. Schritt richten Sie Ihren Antrag nach Aufnahme in das Programm an die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta