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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Freie Hansestadt Bremen
Wenn Sie planen, Mietwohnungen in entwicklungsbedürftigen Gebieten in Bremen und Bremerhaven zu bauen und diese an Menschen zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven neu bauen möchten.
Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind vor allem
Sie erhalten die Förderung für die Schaffung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 geförderten Mietwohnungen und in mehr als 2 geförderten Mietreihenhäusern.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Kostenzuschuss. Die Höhe des Darlehens hängt von der Wohnungsgröße ab und beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu EUR 110.000 je Wohneinheit.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 15.000.
Sie können weitere Fördermittel beantragen. Insbesondere KfW-Förderprogramme sollten Sie, soweit möglich, in Anspruch nehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie vor Baubeginn formlos die Einbeziehung in die Förderung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit an. Im 2. Schritt richten Sie Ihren Antrag nach Mitteilung über die grundsätzliche Einbeziehung in die Förderung an die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherren).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta