Informationen
Wenn Sie Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung:
FuE-Projekte: einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen,FuE-Kooperationsprojekte: Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung,Innovationsnetzwerke: Innovationsnetzwerke mit mindestens 6 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Netzwerkmanagementeinrichtung, die durch ergänzende Leistungen unterstützt, oder internationale Innovationsnetzwerke mit mindestens 4 Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, einer Netzwerkmanagementeinrichtung sowie mindestens 2 mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer weiteren die letztgenannten Unternehmen unterstützenden Einrichtung,Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests,Leistungen zur Markteinführung: Hierzu zählen Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden. Das ist für Einzelprojekte die EURONORM GmbH, für Kooperationsprojekte sowie für Internationales für übergreifende Fragen und internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen die AiF Projekt GmbH und für Netzwerke sowie für Internationales für internationale Kooperationsnetzwerke und deren Forschungs- und Entwicklungsprojekte die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.für Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union) in Kooperation mit einem weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlich Tätigkeit mit einer Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland, die als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens tätig sind;kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union) in Kooperation mit einem weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlich Tätigkeit mit einer Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland, die als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens tätig sind;für Innovationsnetzwerke für das Management von Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung,für das Management von internationalen Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung. Die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner der deutschen Managementeinrichtung,für das Management von Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung,für das Management von internationalen Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung. Die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner der deutschen Managementeinrichtung,für Durchführbarkeitsstudien kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfangende sowie weitere mittelständische Unternehmen in Kooperationsprojekten,kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfangende sowie weitere mittelständische Unternehmen in Kooperationsprojekten,für Leistungen zur Markteinführung sind kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Forschung und Entwicklungs-Projekt bewilligt wurde.sind kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Forschung und Entwicklungs-Projekt bewilligt wurde.Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie
in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden,ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,aufgrund der Förderung mit einem erheblich erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden oderaufgrund der Förderung mit einer erheblichen Steigerung der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden,mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten sowieauf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten,auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.In internationalen Innovationsnetzwerken soll die Beteiligung von ausländischen kleinen und mittleren Unternehmen an einem Netzwerk nicht höher als 50 Prozent sein. Die Kooperation mit ausländischen Partnern ist nachzuweisen.
Durchführbarkeitsstudien müssen der Vorbereitung eines grundsätzlich im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) förderfähigen Forschungs- und Entwicklungs-Projekts dienen und dürfen keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen.