Informationen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen an innovativen Ideen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als Unternehmen bei innovativen und erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben). Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten Sie die Förderung für folgende Projekte:
einzelbetriebliche FuE-Vorhaben undgemeinsame FuE-Vorhaben zwischen Unternehmen und/oder mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.Auf Grundlage der De-minimis-Verordnung sind folgende Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) förderfähig:
einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten,neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnisse mit qualifiziertem Forschungs- oder Entwicklungspersonal,externe Dienst- und Entwicklungsleistungen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Vorhaben auf Grundlage der AGVO: je nach Größe und Art Ihres Unternehmens und Vorhabens zwischen 25 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch zwischen EUR 300.000 und EUR 500.000,für Vorhaben auf Grundlage der De-minimis-Verordnung: bei einzelbetrieblichen FuE-Aktivitäten für kleine Unternehmen 45 Prozent und für mittlere Unternehmen 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei der Förderung von FuE-Personal beträgt die Förderhöhe 50 Prozent des Bruttogehaltes, maximal EUR 2.000 pro Monat für bis zu 12 Monate. Für externe technische Dienstleistungen beläuft sich der Fördersatz auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das die Fördertauglichkeit prüft. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ebenfalls bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bei Vorhaben auf Grundlage der
AGVO: privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland sowie im Rahmen von Kooperationsprojekten auch Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen,De-minimis-Verordnung: kleine und mittlere privatwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Ihr Vorhaben aus EFRE-Mitteln finanziert wird, muss es einen inhaltlichen Bezug zu den Schwerpunktfeldern der Innovationsstrategie für das Saarland haben. Dazu gehören: Mechatronik,Automatisierung,Produktionstechnik,Informations- und Kommunikationstechnologie,Lifesciences,Materialien unddas Querschnittsthema Energie.Mechatronik,Automatisierung,Produktionstechnik,Informations- und Kommunikationstechnologie,Lifesciences,Materialien unddas Querschnittsthema Energie.Ihre externen Dienst- und Entwicklungsleistungen sind förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren stehen,der nachhaltigen Verbesserung des betrieblichen Innovations- und Wissensmanagements, der Konzeption und Anwendung von neuen oder wesentlich verbesserten Geschäfts- oder Innovationsmodellen dienen,der Durchführung von FuE-Vorhaben, dem Erwerb oder der Validierung von gewerblichen Schutzrechten dienen, vorausgesetzt dass die letzte Schutzrechtsanmeldung länger als 3 Jahre zurückliegt.im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren stehen,der nachhaltigen Verbesserung des betrieblichen Innovations- und Wissensmanagements, der Konzeption und Anwendung von neuen oder wesentlich verbesserten Geschäfts- oder Innovationsmodellen dienen,der Durchführung von FuE-Vorhaben, dem Erwerb oder der Validierung von gewerblichen Schutzrechten dienen, vorausgesetzt dass die letzte Schutzrechtsanmeldung länger als 3 Jahre zurückliegt.AGVO-Vorhaben, einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten von KMU und externe Dienst- und Entwicklungsleistungen zur Entwicklung und Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren müssen vollständig den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sein,trotz technischer und wirtschaftlicher Risiken realisierbar erscheinen,sich hinsichtlich Aufwand und Komplexität von routinemäßigen Tätigkeiten der Antragsteller abheben undauf einen mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen.vollständig den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sein,trotz technischer und wirtschaftlicher Risiken realisierbar erscheinen,sich hinsichtlich Aufwand und Komplexität von routinemäßigen Tätigkeiten der Antragsteller abheben undauf einen mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen.Bei Kooperationsprojekten müssen mindestens ein KMU oder eine oder mehrere FuE-Einrichtungen beteiligt sein. Sie müssen Ihre Zusammenarbeit nach Projektbeginn in einer Kooperationsvereinbarung regeln.Öffentliche und gemeinnützige Unternehmen sowie sonstige institutionell geförderte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.