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Förderung

FM

Zukunft Bau – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Verband +7

Zuschuss

Deutschland

36 Monate

Informationen

Wenn Sie ein anwendungsorientiertes Forschungsprojekt in den Bereichen Bauwesen, Architektur oder Bau- und Wohnungswirtschaft mit Hochbaubezug planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Sie im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der anwendungsorientierten Forschung mit einem Hochbaubezug als Schwerpunkt. Einen besonders hohen Stellenwert haben der Wissenstransfer von Erkenntnissen sowie die Generierung von Innovationen für die Planungs- und Baupraxis.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

In jedem Jahr wird eine Antragsrunde zwischen dem 1.2. und dem 31.12. durchgeführt. Ein entsprechender Förderaufruf mit Schwerpunkten und Fristen wird jährlich bekannt gegeben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze vor Beginn des Vorhabens bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Wenn Sie bereits ein von Zukunft Bau gefördertes Vorhaben fortsetzen möchten, können Sie auch außerhalb der Antragsrunden einen Antrag einreichen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Projekts ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung auf dem Gebieten des Bauwesens, der Architektur sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
  • Umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik müssen vorhanden sein und dargelegt werden.
  • Antragstellende müssen maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt sein.
  • Die Beteiligten müssen nachweislich über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Von der Förderung ausgenommen sind

  • reine Investitionsvorhaben,
  • Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie
  • nicht vorhabenbezogene Anträge (beispielsweise Anträge auf institutionelle Förderung).
  • Chatte mit der Förderung

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